Räumung http://www.räumung-wien.at

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Dieser Vorschuss kann mehrere tausend Euro betragen, da ggf. eine Spedition eingeschaltet werden muss. Offensichtlichen Müll darf der Gerichtsvollzieher sofort entsorgen. Der Rest wird zunächst eingelagert. Der Ex-Mieter kann gegen Zahlung der Lagerkosten die eingelagerten Sachen jederzeit abholen. Unterlässt der Ex-Mieter dies innerhalb zweier Monate nach Räumung, wird der Gerichtsvollzieher diese Sache verwerten und den Erlös bei der Gerichtskasse hinterlegen.


User: AlexaderWeaver

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Uploaded: 2012-02-04

Duration: 00:40